Mieter akzeptierte mehrere auf überhöhte Quadratmeterzahl gestützte Mieterhöhungen
In dem Fall hatte ein Mieter aus Dresden innerhalb von sechs Jahren vier Mieterhöhungen akzeptiert. Erst 2013 zweifelte er das erste Mal an, dass seine Wohnung tatsächlich - wie vom Vermieter angegeben - knapp 114 Quadratmeter groß ist. Im Mietvertrag stand keine Wohnfläche.
Falsche Berechnungsgrundlage erst nach Jahren festgestellt
Später stellte ein Sachverständiger fest, dass die Wohnung nur gut 102 Quadratmeter misst. Der Vermieter hatte die Erhöhungen jeweils auf die Quadratmeterzahl gestützt. Da nach einem früheren Urteil des Bundesgerichtshofs Mieter die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können, wenn ihre Wohnung in Wahrheit deutlich kleiner ist, verlangte der Dresdner Mieter mehr als 6.000 Euro zurück.
Miethöhe lag trotzdem noch unter dem ortsüblichen Preis
Das Geld ist aber weg. Auch unter Berücksichtigung der wahren Fläche liege die Quadratmetermiete immer noch unter der in Dresden üblichen, entschieden die Richter. Die anderen Bedingungen für eine rechtmäßige Mieterhöhung seien ebenfalls erfüllt. Die Richter gehen deshalb davon aus, dass der Vermieter die höhere Miete bei Widerstand auch vor Gericht hätte durchsetzen können.