BGH: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für "Lasermann" rechtskräftig

Die vom Landgericht Frankfurt am Main gegen einen als "Lasermann" bekannt gewordenen Schweden wegen Mordes verhängte lebenslange Haftstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mit Beschluss vom 20.11.2018 bestätigt. Der Angeklagte hatte im Februar 1992 eine Frau mit einem Kopfschuss getötet (Az.: 2 StR 325/18).

"Lasermann" bereits in Schweden zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach den Feststellungen des LG war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte war wegen seiner Tatausführung als "Lasermann" in der Presse bekannt geworden: Er hatte für seine Anschläge ein Gewehr mit einer Laserzielvorrichtung benutzt.

Auf der Flucht in Deutschland Frau durch Kopfschuss getötet

Während seiner Flucht vor der schwedischen Strafverfolgung hielt er sich unter anderem in Deutschland auf. Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23.02.1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss.

Auslieferung durch Schweden erst Ende 2016

Das LG Frankfurt am Main verurteilte den Angeklagten im Februar 2018 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Zur Verurteilung kam diese Tat so spät, weil der in Schweden inhaftierte Angeklagte erst Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden war.

Revision verworfen

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil des LG enthalte keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil.

BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 StR 325/18

Redaktion beck-aktuell, 27. November 2018.

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