"Lasermann" bereits in Schweden zu lebenslanger Haft verurteilt
Nach den Feststellungen des LG war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte war wegen seiner Tatausführung als "Lasermann" in der Presse bekannt geworden: Er hatte für seine Anschläge ein Gewehr mit einer Laserzielvorrichtung benutzt.
Auf der Flucht in Deutschland Frau durch Kopfschuss getötet
Während seiner Flucht vor der schwedischen Strafverfolgung hielt er sich unter anderem in Deutschland auf. Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23.02.1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss.
Auslieferung durch Schweden erst Ende 2016
Das LG Frankfurt am Main verurteilte den Angeklagten im Februar 2018 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Zur Verurteilung kam diese Tat so spät, weil der in Schweden inhaftierte Angeklagte erst Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden war.
Revision verworfen
Gegen das Urteil hatte der Angeklagte unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil des LG enthalte keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil.