BGH: Lebenslang wegen Dreifachmordes - Urteil rechtskräftig

Das gegen einen jungen Mann ergangene Urteil wegen Mordes an seiner Großmutter und an zwei Polizisten ist rechtskräftig. Der Mann muss danach eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt (Beschluss vom 17.01.2019, Az.: 4 StR 370/18).

Auf Flucht nach Tötung der Großmutter zwei Polizisten überfahren

Nach den Feststellungen des LG wirkte der zur Tatzeit 24-jährige Angeklagte am Morgen des 28.02.2017 zunächst mit erheblicher Gewalt auf seine 79-jährige Großmutter ein. Anschließend brachte er sie zielgerichtet mit einem Messer zu Tode. Kurze Zeit später floh er mit ihrem Pkw vom Tatort. Als ein Polizeifahrzeug seine Verfolgung aufnahm, kam es zu einer mit hoher Geschwindigkeit durchgeführten Fluchtfahrt des Angeklagten, auf der er eine Vielzahl von Straßenverkehrsdelikten beging. Als er seitlich der Fahrbahn zwei Polizeibeamte wahrnahm, die ein Nagelbrett vorbereiteten, um damit seine weitere Flucht zu hindern, fuhr er bewusst auf die beiden Polizeibeamten zu, wobei er ihren Tod billigend in Kauf nahm. Er erfasste sie mit der Fahrzeugfront bei einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h. Die beiden Polizeibeamten erlagen noch am Unfallort ihren Verletzungen.

BGH: Revision des Angeklagten unbegründet

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - 4 StR 370/18

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2019.

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