BGH: Bloßes Leben im IS-Gebiet reicht nicht für Haftbefehl gegen Heimkehrerin

Der bloße Aufenthalt einer Frau bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reicht nicht für einen Haftbefehl nach ihrer Rückkehr nach Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigte am 25.05.2018 die Bundesanwaltschaft. Zuvor hatten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR darüber berichtet.

Entscheidung noch nicht veröffentlicht

Die Richter entschieden, dass keine ausreichenden Haftgründe gegeben sind, wenn sich eine Frau am Alltagsleben im Herrschaftsgebiet beteiligt hat. Die Entscheidung des Dritten Strafsenats zum Fall einer Frau aus Hessen, die in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt hatte und im April zurückgekehrt war, ist nach Angaben des BGH noch nicht veröffentlicht.

Terrororganisation von innen heraus gestärkt

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte Anfang des Jahres angekündigt, stärker gegen Frauen von IS-Kämpfern vorzugehen. Man müsse sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sich eine Frau auch dann der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation schuldig gemacht hat, wenn sie nicht eigenhändig für diese gekämpft hat, hatte Frank im Januar gesagt. Es gehe dabei um Frauen, die in das Herrschaftsgebiet des IS ausgereist seien, dort Kämpfer geheiratet, mit ihnen Kinder gezeugt und diese im Sinne der Ideologie der Miliz erzogen hätten. Eine Terrororganisation werde auf diese Weise von innen heraus gestärkt, hatte Frank argumentiert.

BGH

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2018 (dpa).

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