BGH lässt Anklage wegen Spionage für jordanischen Geheimdienst zu

Der Bundesgerichtshof hat eine Anklage wegen Spionage für den jordanischen Geheimdienst zugelassen. Das Hauptverfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Jena eröffnet. Damit war eine Beschwerde des Generalbundesanwalts erfolgreich (Beschluss vom 04.04.2019, Az.: StB 54/18, StB 55/18).

Vorwurf: Übermittlung von Informationen aus salafistischem Spektrum

Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten zur Last, einem Mitarbeiter des jordanischen Geheimdiensts wiederholt Informationen über Personen aus dem salafistischen Spektrum und das Umfeld einer Moschee in Hildesheim, die von dem zwischenzeitlich vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport verbotenen "Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e.V." geführt wird, übermittelt zu haben.

OLG Jena ließ Anklage nicht zu

Das OLG Jena hatte die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da die Tätigkeit des Angeklagten nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet gewesen sei.

BGH: Ausspähung deutscher Staatsbürger betrifft staatliche Interessen

Nach Auffassung des BGH war dem bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Ausspähung deutsche Staatsbürger betraf, denen gegenüber die Bundesrepublik Deutschland besondere Schutzpflichten hat, sodass deren staatliche Interessen betroffen sind.

Hauptverhandlung anzuberaumen

Das OLG werde in dieser Sache nunmehr eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen haben, so der BGH abschließend.

BGH, Beschluss vom 04.04.2019 - StB 54/18

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2019.