BGH kippt Schuldsprüche wegen Überfalls auf Kirmes in Thüringen

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen eines mutmaßlich rechtsextremen Überfalls 2014 auf eine Kirmesgesellschaft in Thüringen gekippt. Die Revision der vor drei Jahren Verurteilten habe Erfolg gehabt, heißt es in einem Beschluss des BGH, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den am 02.05.2020 auch die Nebenklage informierte. Das Urteil aus dem Jahr 2017 werde aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Erfurt müsse den Fall nun neu verhandeln (Az.: 2 StR 352/18).

BGH rügt Beweiswürdigung des LG als "durchgreifend rechtsfehlerhaft"

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des LG für "durchgreifend rechtsfehlerhaft". Daher sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass die Verurteilten an dem Angriff in Ballstädt beteiligt gewesen seien. Unter anderem habe sich das LG in seiner Urteilsbegründung nicht ausreichend mit einem DNA-Gutachten auseinandergesetzt, auf das es seine Entscheidung aber maßgeblich gestützt habe.

LG hatte elf vermutlich rechtsextreme Angeklagte verurteilt – vier wurden freigesprochen

Das LG Erfurt hatte zehn Männer und eine Frau für schuldig befunden, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein. Sie waren zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Vier weitere Angeklagte hatte das Gericht freigesprochen. Bei dem Überfall waren zehn Menschen schwer verletzt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Vertreter der Nebenklage rechnen die damals Angeklagten der rechtsextremen Szene zu. Selbst vor Gericht hatten die meisten aus ihren politischen Überzeugungen keinen Hehl gemacht und zum Beispiel szenetypische Kleidung getragen. Zur Urteilsverkündung war ein Angeklagter mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Nationalist Fight Club" erschienen.

BGH - 2 StR 352/18

Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2020 (dpa).

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