Drei Termine im Mai 2019 vorgeschlagen
Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, um die Gesellschaft vor besonderes gefährlichen Straftätern zu schützen. Der Vorsitzende Richter habe den Prozessbeteiligten für die erneute Prüfung drei Termine im Mai 2019 vorgeschlagen, bestätigte Gerichtssprecher Sascha Beck am 11.02.2019. Zuerst hatten mehrere Zeitungen berichtet.
Besondere Schwere der Schuld festgestellt – Sicherungsverwahrung aber abgelehnt
Silvio S. hatte Elias und Mohamed im Sommer und im Herbst 2015 angelockt, missbraucht und getötet. Ende Oktober 2015 wurde der damals 32-Jährige gefasst. Die Potsdamer Richter hatten Silvio S. im Sommer 2016 wegen Mordes und Kindermissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung erschwert. Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab.
BGH kritisiert Gesamtwürdigung des LG
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt. Der BGH entschied im Sommer 2017, das Potsdamer Gericht habe Fehler bei der Gesamtwürdigung gemacht. Weder habe es die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen wurden, so die Leipziger Richter.