BGH: Kindermörder wegen Sicherungsverwahrung erneut vor Gericht

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed muss voraussichtlich im Mai 2019 erneut vor Gericht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Potsdam erneut zu prüfen, ob bei dem Verurteilten ein Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten vorliegt und eine Sicherungsverwahrung nach der Haft erforderlich ist. Eine Sicherungsverwahrung hatten die Potsdamer Richter 2016 abgelehnt.

Drei Termine im Mai 2019 vorgeschlagen

Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, um die Gesellschaft vor besonderes gefährlichen Straftätern zu schützen. Der Vorsitzende Richter habe den Prozessbeteiligten für die erneute Prüfung drei Termine im Mai 2019 vorgeschlagen, bestätigte Gerichtssprecher Sascha Beck am 11.02.2019. Zuerst hatten mehrere Zeitungen berichtet.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt – Sicherungsverwahrung aber abgelehnt

Silvio S. hatte Elias und Mohamed im Sommer und im Herbst 2015 angelockt, missbraucht und getötet. Ende Oktober 2015 wurde der damals 32-Jährige gefasst. Die Potsdamer Richter hatten Silvio S. im Sommer 2016 wegen Mordes und Kindermissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung erschwert. Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab.

BGH kritisiert Gesamtwürdigung des LG

Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt. Der BGH entschied im Sommer 2017, das Potsdamer Gericht habe Fehler bei der Gesamtwürdigung gemacht. Weder habe es die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen wurden, so die Leipziger Richter.

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2019 (dpa).

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