BGH: KG-Urteil wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung rechtskräftig

Der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung durch das Kammergericht wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verworfen (Beschluss vom 07.08.2019, Az.: 3 StR 562/18). Dieses hatte den Angeklagten wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Vietnamesischer Geheimdienst entführte Landsmann aus Deutschland

Nach den vom KG getroffenen Feststellungen entführte der vietnamesische Geheimdienst im Sommer des Jahres 2017 den früheren Manager eines staatlichen vietnamesischen Baukonzerns aus Berlin nach Vietnam, nachdem Bemühungen, seine Auslieferung zu erreichen, keinen Erfolg gehabt hatten. Der Mann war im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen und hatte hier politisches Asyl beantragt; inzwischen ist er in Vietnam in zwei Verfahren unter anderem wegen Untreue jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Angeklagter half bei Geheimdienst-Operation

Der aus Vietnam stammende, in Tschechien lebende Angeklagte, der selbst kein Mitglied des vietnamesischen Geheimdienstes ist, war in die Operation eingebunden, beschaffte mehrere im Rahmen der geheimdienstlichen Operation verwendete Fahrzeuge und half bei der Beseitigung von Spuren.

Urteil des KG nun rechtskräftig

Der Angeklagte hat sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Diese hat der 3. Strafsenat verworfen und dabei nähere Ausführungen zu den – hier erfüllten – Voraussetzungen der geheimdienstlichen Agententätigkeit sowie zur Völkerrechtswidrigkeit der Entführung durch den vietnamesischen Geheimdienst gemacht. Das Urteil des KG ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 07.08.2019 - 3 StR 562/18

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020.

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