BGH: Kein Geld für Kurzauftritt von Naomi Campbell beim Semperopernball

Top-Model Naomi Campbell bekommt für einen Kurzauftritt beim Dresdner Semperopernball 2015 keine Gage. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Eine entsprechende Revision sei per Beschluss vom 31.01.2019 zurückgewiesen worden, sagte eine BGH-Sprecherin am 11.02.2019 (Az.: III ZR 146/18).

Knapp 56.000 Euro für Auftritt von wenigen Minuten verlangt

Bei dem Streit ging es um eine Zahlung von 55.930 Euro, die Campbells Künstleragentur für einen Auftritt beim Semperopernball im Jahr 2015 verlangt hatte. Das heute 48 Jahre alte britische Model hatte sich nur wenige Minuten auf dem Ball gezeigt, einen Orden entgegengenommen und war wieder verschwunden. 

Entscheidung ist rechtskräftig

Ball-Impresario Hans-Joachim Frey gab damals an, das Engagement am Tag zuvor abgesagt zu haben. Campbells Agent vertrat jedoch die Auffassung, dass es einen mündlichen Vertrag gab – und zog vor Gericht. Mit der Entscheidung des BGH ist ein Urteil des Dresdner Landgerichts rechtskräftig, das dem Semperopernball Recht gab. Es können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. 

Erstes Gerichtsverfahren in Geschichte des Semperopernballs

Der Campbell-Prozess sei das erste Gerichtsverfahren in der Geschichte des Semperopernballs gewesen, teilte der Ballverein am 11.02.2019 mit. Man werde auch in Zukunft auf Verlässlichkeit und Fairness gegenüber allen Partnern setzen, hieß es. Der nächste Semperopernball wird am 07.02.2020 in Dresden gefeiert.

BGH, Beschluss vom 31.01.2019 - III ZR 146/18

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2019 (dpa).

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