BGH kassiert Urteil gegen Mutter von Missbrauchsopfer in Münster

Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß im Urteil gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen in Münster aufgehoben. Das Landgericht Münster hatte die allein sorgeberechtigte Frau im Oktober 2021 wegen Beihilfe durch Unterlassung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dem Urteil an sich widersprach der BGH nicht, verlangte aber ein geringeres Strafmaß.

Vertrauensstellung zu stark strafschärfend gewertet

Die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafverschärfend berücksichtigt worden, entschied das Bundesgericht in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Das Urteil wurde aufgehoben und zur Neubestimmung der Strafe an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

Härtere Strafe für Freund der Mutter

Der Lebensgefährte der Verurteilten gilt als Drahtzieher im Missbrauchskomplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der IT-Techniker war im Mai 2020 festgenommen und zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Mutter hatte in ihrem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden, hatte sie gesagt. Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte den zur Zeit des Urteils zwölfjährigen Jungen immer wieder schwer sexuell missbraucht habe, hatte das Münsteraner Gericht die vom BGH gerügte Strafverschärfung begründet. Sie habe aber nichts dagegen unternommen. Der Junge sei schwer traumatisiert.

Gitta Kharraz, 27. September 2022 (dpa).