Vertrauensstellung zu stark strafschärfend gewertet
Die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafverschärfend berücksichtigt worden, entschied das Bundesgericht in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Das Urteil wurde aufgehoben und zur Neubestimmung der Strafe an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.
Härtere Strafe für Freund der Mutter
Der Lebensgefährte der Verurteilten gilt als Drahtzieher im Missbrauchskomplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der IT-Techniker war im Mai 2020 festgenommen und zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Mutter hatte in ihrem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden, hatte sie gesagt. Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte den zur Zeit des Urteils zwölfjährigen Jungen immer wieder schwer sexuell missbraucht habe, hatte das Münsteraner Gericht die vom BGH gerügte Strafverschärfung begründet. Sie habe aber nichts dagegen unternommen. Der Junge sei schwer traumatisiert.