Grünes Gewölbe: Urteil gegen Juwelendiebe rechtskräftig

Die Verurteilungen von vier Männern aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind rechtskräftig. Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Das zuvor ergangene Urteil des LG Dresden ist damit rechtskräftig.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum vom 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Sachschaden.

Dem Diebstahl waren monatelange Vorbereitungen vorausgegangen. Zwei der Täter brauchten nicht mal fünf Minuten, um durch ein mehrere Nächte zuvor präpariertes und mit Hydraulik-Spezialwerkzeug aufgestemmtes Fenster in das Museum einzusteigen, mit Axthieben Löcher in die Vitrine mit den kostbaren Preziosen zu schlagen und herauszureißen, was sie fassen konnten. Zwei weitere Täter legten an einer Versorgungseinrichtung in einem Brückengebäude Feuer, um die Stromversorgung zu unterbrechen. Andere sicherten den Einbruch ab. Wenige Sekunden vor dem Eintreffen der Polizei konnten die Angeklagten mit ihrem Fahrzeug fliehen, das sie später in einer Tiefgarage auf der anderen Elbseite in Brand setzten, um Spuren zu verwischen. Durch Rauchgase wurden zwei dort wohnende Mieter verletzt und eine Mieterin gefährdet.

Im Mai 2023 waren fünf junge Männer vom LG Dresden deswegen zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Im Vorfeld einer Verständigung hatten sie den Großteil der Beute zurückgegeben, teils mechanisch oder durch Feuchtigkeit beschädigt, und Geständnisse abgelegt. Dafür gab es einen Strafrabatt. Ein sechster Beschuldigter hatte ein Alibi und wurde freigesprochen.

Vier der fünf Verurteilten hatten bei dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des BGH Revisionen eingelegt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH jetzt mit (Beschluss vom 09.04.2024 - 5 StR 125/24).

BGH, Beschluss vom 09.04.2024 - 5 StR 125/24

Redaktion beck-aktuell, ew, 12. April 2024 (ergänzt durch Material der dpa).