BGH prüft im Herbst For­de­run­gen von Wire­card-Ak­tio­nä­ren

Zehn­tau­sen­de Wire­card-Ak­tio­nä­re haben im In­sol­venz­ver­fah­ren For­de­run­gen an­ge­mel­det. Nach einem Zwi­schen­ur­teil aus Mün­chen dür­fen sie auf ein wenig Geld hof­fen. Bald soll dazu der BGH ent­schei­den.

Der BGH will sich im Ok­to­ber mit den For­de­run­gen von Ak­tio­nä­ren im Wire­card-In­sol­venz­ver­fah­ren be­schäf­ti­gen. Dabei geht es um die Frage, ob ge­schä­dig­te Ak­tio­nä­re mit ihren Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen als ein­fa­che Gläu­bi­ger an der Ver­tei­lung der In­sol­venz­mas­se zu be­tei­li­gen sind oder nicht. Das obers­te deut­sche Zi­vil­ge­richt hat am 16. Ok­to­ber eine Ver­hand­lung in Karls­ru­he an­ge­setzt (Az. IX ZR 127/24). 

Das OLG Mün­chen hatte zu­letzt im Sep­tem­ber 2024 in der Sache ein Zwi­schen­ur­teil er­las­sen und ent­schie­den, dass die Ak­tio­nä­re ihre Scha­dens­er­satz-For­de­run­gen als In­sol­venz­for­de­run­gen gel­tend ma­chen kön­nen. Bis­her gibt es noch keine höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dung zu der Frage, ob die For­de­run­gen von Ak­tio­nä­ren den glei­chen Rang haben wie die An­sprü­che von Gläu­bi­gern, denen ein Plei­te­un­ter­neh­men Geld schul­det.

In Summe geht es um viel Geld: Laut Ge­richt haben etwa 50.000 Wire­card-Ak­tio­nä­re Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen in Höhe von rund 8,5 Mil­li­ar­den Euro zur In­sol­venz­ta­bel­le an­ge­mel­det. Ins­ge­samt for­dern die Wire­card-Gläu­bi­ger 15,4 Mil­li­ar­den Euro. Die In­sol­venz­mas­se be­trägt der­zeit rund 650 Mil­lio­nen Euro. Vor­aus­sicht­lich wer­den die Gläu­bi­ger also in jedem Fall nur einen klei­nen Teil ihrer For­de­run­gen be­kom­men.

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. April 2025 (dpa).

Mehr zum Thema