Der BGH will sich im Oktober mit den Forderungen von Aktionären im Wirecard-Insolvenzverfahren beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, ob geschädigte Aktionäre mit ihren Schadensersatzansprüchen als einfache Gläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind oder nicht. Das oberste deutsche Zivilgericht hat am 16. Oktober eine Verhandlung in Karlsruhe angesetzt (Az. IX ZR 127/24).
Das OLG München hatte zuletzt im September 2024 in der Sache ein Zwischenurteil erlassen und entschieden, dass die Aktionäre ihre Schadensersatz-Forderungen als Insolvenzforderungen geltend machen können. Bisher gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob die Forderungen von Aktionären den gleichen Rang haben wie die Ansprüche von Gläubigern, denen ein Pleiteunternehmen Geld schuldet.
In Summe geht es um viel Geld: Laut Gericht haben etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre Schadensersatzforderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt derzeit rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also in jedem Fall nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.