Neue Richter: Hannamann am BGH, Uyanik am BSG

Der VII. Zivilsenat des BGH hat eine neue Richterin: Die 55-jährige Isolde Hannamann. Aber auch das höchste deutsche Sozialgericht bekommt Zuwachs: Markos Uyanik ist zum Richter am BSG ernannt worden.

Hannamanns neues Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht, über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge. Auch wird sie im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts, insbesondere dem Recht der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und Forderungen tätig sein.

Als Richterin am OLG war Hannamann seit Januar 2021 beim OLG München beschäftigt, an das sie bereits zuvor – vom LG München I aus – von November 2016 bis Juli 2018 mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft abgeordnet gewesen war. Im Laufe dieser anteiligen Abordnung war sie im August 2018 am LG München I von der Richterin am LG zur Vorsitzenden Richterin am LG aufgestiegen.

Zuvor arbeitete sie von August 2010 bis August 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BGH, an den sie vom AG Wolfratshausen abgeordnet war. Hier war sie zuvor seit 2004 als Richterin am AG tätig gewesen. Ihre juristische Karriere hatte Hannamann im  Januar 2000 bei der Staatsanwaltschaft begonnen – und zwar bei der Staatsanwaltschaft München I, wo sie nach der Erprobungszeit im Januar 2004 zur Staatsanwältin ernannt worden war.

Neuer Richter am BSG Markos Uyanik

Markos Uyanik ist 1977 in Köln geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und nach Abschluss des zweiten Staatsexamens war er von 2005 bis 2009 für Anwaltskanzleien in Aachen, Köln und Krefeld mit dem Schwerpunkt Zivilrecht tätig, zuletzt als Fachanwalt für Versicherungsrecht.

2009 trat er in den Richterdienst der nordrheinwestfälischen Sozialgerichtsbarkeit ein. Von 2009 bis 2018 war er am SG Duisburg tätig, ab 2016 als aufsichtführender Richter und weiterer ständiger Vertreter des Präsidenten des Sozialgerichts. Im Juni 2018 erfolgte die Ernennung zum Richter am LSG.

Berufsbegleitend schloss er im Jahr 2017 seine Promotion an der Universität zu Köln ab. Von Oktober 2022 bis Ende Februar 2023 war Uyanik als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BSG und danach bis zu seiner Ernennung zum Richter am BSG als Referent an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin abgeordnet. Nebenamtlich ist er als Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen im Leistungs- und Leistungserbringerrecht nach dem SGB V tätig. Er ist ausgebildeter Mediator und Güterichter und Schiedsperson nach dem SGB V. Als Autor befasst er sich insbesondere mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Krankenversicherungsrecht. Das Präsidium des BSG hat Uyanik dem für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 5. Senat zugewiesen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. Juli 2024.