Islamist plante Bombenanschlag – Keine vorzeitige Freilassung

Er ist 2018 in Hamburg wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden – nun hat der Bundesgerichtshof die vorzeitige Entlassung des Syrers Yamen A. abgelehnt. Nach dem Beschluss wird das letzte Drittel der Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Von dem Mann gehe immer noch Gefahr aus, so die Begründung des Gerichts.

200 Menschen sollten Opfer des Anschlags werden

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte Yamen A. im November 2018 wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei dem Anschlag mit einer Autobombe sollten nach Erkenntnissen des Gerichts 200 Menschen in Deutschland sterben oder verletzt werden. Der Syrer, der ein Jahr zuvor in Schwerin festgenommen worden war, habe sich alle Bestandteile zum Bau eines Sprengsatzes besorgt. Mehrfach habe er sich bei Chatpartnern nach Anleitungen zum Bombenbau erkundigt. Er habe auch mehrmals versucht, den Sprengstoff TATP herzustellen.

Mangels Distanzierung von dschihadistischer Grundeinstellung keine Freilassung

Der BGH bestätigte nun eine Entscheidung des Hanseatischen OLG in Hamburg. Der Verurteilte wollte eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe erreichen. Der BGH bestätigte das OLG in seiner Auffassung, dass nicht zu erkennen sei, dass der Verurteilte sich zwischenzeitlich von seiner dschihadistischen Grundeinstellung distanziert habe.

Radikalisierung setzte spätestens im Sommer 2017 ein

Der Angeklagte war nach Erkenntnissen des OLG 2015 auf Anweisung seiner Eltern aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, um der Einberufung zum Militär zu entgehen. In Schwerin habe er zunächst in einer Wohngemeinschaft mit anderen Flüchtlingen gewohnt, dann allein. Spätestens ab Sommer 2017 habe er sich über das Internet radikalisiert und die Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat befürwortet.

BGH, Entscheidung vom 15.11.2022

Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2022 (dpa).

Mehr zum Thema