BGH hebt Verurteilung eines Rasers wegen versuchten Mordes auf

Einem Autoraser, der in Berlin auf der Flucht vor der Polizei eine Mutter und ihre fünfjährige Tochter lebensgefährlich verletzt hatte, muss erneut der Prozess gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des Mannes wegen versuchten Mordes auf. Das Urteil sei lückenhaft und widersprüchlich, heißt es in dem Beschluss vom 10.10.2019, der am 27.04.2020 veröffentlicht wurde (Az.: 4 StR 96/19).

LG Berlin: 13 Jahre Haft nach "Flucht um jeden Preis"

Das Berliner Landgericht hatte den damals 34-Jährigen im September 2018 zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt und von einer "Flucht um jeden Preis" gesprochen. Nach den Feststellungen der Richter war der aus Serbien stammende Mann morgens stark betrunken, ohne Aufenthaltserlaubnis und Führerschein und mit gestohlenen Baumaschinen im Kofferraum unterwegs, als ihn zwei Polizisten kontrollieren wollten. Um sich dem zu entziehen, sei er Im Stadtteil Kreuzberg durch eine Tempo-30-Zone und über eine rote Ampel gerast. Dort erfasste er die Fußgängerin mit dem Mädchen auf dem Weg zum Kindergarten.

BGH fehlen Beweise

Das LG war davon ausgegangen, dass der Mann schon von weitem sehen konnte, dass Fußgänger die Straße querten. Das ist laut BGH nicht nachvollziehbar belegt. Außerdem bezweifeln die Richter die zeitlichen Abläufe und dass der Mann – wie es im Urteil heißt – tatsächlich mit mindestens 75 Stundenkilometern auf den Fußgängerüberweg zuraste. Die vagen Zeugenangaben reichten nicht als Beleg. Auf was sich der Sachverständige stütze, sei unklar. Die neue Verhandlung soll nun vor einer anderen Strafkammer stattfinden.

BGH, Beschluss vom 10.10.2019 - 4 StR 96/19

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2020 (dpa).