LG verurteilte Angeklagte zu Haftstrafen
Mehr als zehn Millionen illegale Zigaretten hatten Zollfahnder beschlagnahmt, als sie mit Polizisten eine heruntergekommene Halle in Kranenburg am Niederrhein stürmten. Die Hintermänner der Fabrikanlage blieben allerdings im Dunkeln. Die zwölf Angeklagten waren wegen Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Markengesetz - oder wegen Beihilfe dazu - verurteilt worden. Dem Urteil im Mai 2021 war eine Verständigung samt Strafabsprache vorangegangen. Nach Zusicherung des Gerichts, unter drei Jahren Haft zu bleiben, hatten die Männer Geständnisse abgelegt.
Durften die Angeklagten von einer legalen Produktion ausgehen?
Mehrere Verteidiger hatten beim Prozessauftakt noch betont, ihre osteuropäischen Mandanten seien von der Seriosität der Produktion ausgegangen. Sie seien als Fremdarbeiter in ihren Heimatländern angeworben worden, hätten Arbeitsverträge unterschrieben und seien zum Teil erstmals in Deutschland gewesen. Es handele sich nicht um "Mitglieder einer Zigarettenmafia", sondern um unbescholtene, hart arbeitende Familienväter. Das Gericht war dagegen zu der Überzeugung gelangt, dass die Männer angesichts der gesamten Umstände nicht von einer legalen Produktion hätten ausgehen können. Die Zigaretten sollen für den britischen Schwarzmarkt mit seinen hohen Tabakpreisen bestimmt gewesen sein.