BGH: Neues Verfahren gegen Flüchtling aus Eritrea nach Gesichtsverstümmelung

Ein Flüchtling aus Eritrea war Ende Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags und schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte einen anderen Flüchtling mit dem Messer attackiert und ihm auch das Gesicht entstellt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil aufgehoben, weil nach seiner Ansicht der Sachverhalt im Urteil nur unzureichend dargestellt worden ist. Jetzt werde der Fall an einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau auf Anfrage am 29.05.2018 mit.

Hausbesuch endet mit Streit und Messerstichen

Der Verurteilte hatte nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2016 einen 18jährigen Flüchtling aus Somalia bei einem Besuch in dessen Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) schwer misshandelt. Nach einem Streit habe er ihm mit zwei Messern in den Hals gestochen. Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind.

BGH vermisst inhaltliche Begründung der Handlungsziele

Der BGH bemängelte, dass der Sachverhalt im Urteil unzureichend dargestellt worden sei. Er vermisste auch eine inhaltliche Begründung der Handlungsziele des Verurteilten. So ergebe sich aus dem Urteil nicht ausreichend, warum der Verurteilte nach anfänglichem Einstechen mit Tötungsvorsatz auf das Opfer seinen Tötungswillen aufgegeben haben soll, um den Geschädigten nur noch zu quälen, obwohl er diesen kontinuierlich weiter misshandelte, bis die Polizei ihn vom Opfer trennte.

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2018 (dpa).

Mehr zum Thema