Hausbesuch endet mit Streit und Messerstichen
Der Verurteilte hatte nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2016 einen 18jährigen Flüchtling aus Somalia bei einem Besuch in dessen Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) schwer misshandelt. Nach einem Streit habe er ihm mit zwei Messern in den Hals gestochen. Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind.
BGH vermisst inhaltliche Begründung der Handlungsziele
Der BGH bemängelte, dass der Sachverhalt im Urteil unzureichend dargestellt worden sei. Er vermisste auch eine inhaltliche Begründung der Handlungsziele des Verurteilten. So ergebe sich aus dem Urteil nicht ausreichend, warum der Verurteilte nach anfänglichem Einstechen mit Tötungsvorsatz auf das Opfer seinen Tötungswillen aufgegeben haben soll, um den Geschädigten nur noch zu quälen, obwohl er diesen kontinuierlich weiter misshandelte, bis die Polizei ihn vom Opfer trennte.