BGH hebt 30-Millionen-Buße gegen Rossmann wegen Preisabsprachen auf

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen die Drogeriekette Rossmann wegen Preisabsprachen beim Kaffee aufgehoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Rossmann im Februar 2018 wegen einer "vorsätzlichen Kartellwidrigkeit" zur Zahlung von 30 Millionen Euro verurteilt. Nun muss ein anderer Kartellsenat des Düsseldorfer Gerichts die Sache komplett neu verhandeln, wie aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des BGH vom 09.07.2019 hervorgeht (Az.: KRB 37/19, BeckRS 2019, 17415). Das Urteil sei verspätet zu den Akten gelangt, hieß es zur Begründung. Anders als beantragt sei das Verfahren aber nicht wegen Verjährung einzustellen.

Einspruch gegen ursprüngliche Geldbuße in Höhe von 5,5 Millionen Euro

Vor dem Düsseldorfer Urteil hatte das Bundeskartellamt Absprachen zwischen dem Kaffeeröster Melitta und fünf Handelsunternehmen entdeckt. Sie sollen sich über den Endverkaufspreis vor allem von Filterkaffee verständigt haben. Gegen eine ursprüngliche Geldbuße von 5,5 Millionen Euro hatte Rossmann Einspruch beim OLG eingelegt. Das Gericht allerdings versechsfachte die Summe nahezu. Dagegen wehrte sich Rossmann mit einer Rechtsbeschwerde in Karlsruhe. Zum laufenden Verfahren wollte sich Rossmann am 14.08.2019 nicht äußern.

Kein Bußgeld gegen Melitta

Die Preisabsprachen liefen laut Kartellamt von 2004 bis Mitte 2008. Insgesamt summierten sich die ursprünglichen Bußgelder auf rund 50 Millionen Euro. Edeka, Kaufland, Metro und Rewe erhielten einen Abschlag, weil sie auf einen Gang vor Gericht verzichteten. Gegen Melitta wurde kein Bußgeld verhängt, weil das Unternehmen bereits vor der Einleitung des Verfahrens mit dem Kartellamt kooperiert hatte.

Einigung auf Mindestniveau beim Endverkaufspreis

Den Ermittlungen zufolge hatte Melitta mit den Händlern eine Vereinbarung geschlossen, ein Mindestniveau beim Endverkaufspreis einzuhalten, wenn der Röster dafür sorgte, dass sich alle Beteiligten daran hielten. So sollten sogenannte Kampfpreise vermieden werden, die mehr als 10 bis 15 Cent unter der Preisempfehlung von Melitta lagen.

Telefonische Intervention bei Händlern

Außendienstmitarbeiter von Melitta kontrollierten demnach immer montags die Preise in den Märkten. In der Zentrale des Rösters seien die Daten in einer Excel-Tabelle gebündelt und auch an die Händler verschickt worden. Im Fall zu niedriger Preise hätten Melitta-Verantwortliche telefonisch bei den Händlern interveniert, so das Bundeskartellamt.

BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - KRB 37/19

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2019 (dpa).