Generalbundesanwalt: Keine systematische Massenüberwachung der Telekommunikation in Deutschland durch britische und US-Geheimdienste

Britische und US-amerikanische Nachrichtendienste haben die Telekommunikation der Bevölkerung in Deutschland nicht systematisch und massenhaft überwacht. Wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zum Abschluss der Untersuchungen am 05.10.2017 mitteilt, haben die Ermittlungen keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht.

Keine Anhaltspunkte für rechtswidrige systematische und massenhafte Kommunikationsüberwachung

US-amerikanische und britische Nachrichtendienste betreiben wie weltweit alle größeren Nachrichtendienste strategische Fernmeldeaufklärung, erläuterte der Generalbundesanwalt. Dabei werde das Telekommunikations- und Internetaufkommen unter anderem nach Verkehrsdaten wie beispielsweise IP-Adressen oder Zeiteinstellungen gefiltert. Sowohl die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch die Aufklärung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hätten keine belastbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen.

Entwarnung auch für über Glasfaserkabel abgewickelte Kommunikation

Dies gelte nach Einschätzung des für die Spionageabwehr zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik auch für Kommunikation, die über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel abgewickelt wird. Zu dem gleichen Ergebnis seien die Betreiber des Internetknotens in Frankfurt am Main (DE-CIX) über den dort abgewickelten Datenverkehr gekommen.

Auch in Snowden-Dokumenten keine Anhaltspunkte für konkrete Abhörmaßnahmen

Auch die sogenannten Snowden-Dokumente hätten keine konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland ergeben. Den Unterlagen sei zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten die US-amerikanischen Dienste verfügen. Die darin geschilderten Aufklärungsmöglichkeiten seien den deutschen Spionageabwehrbehörden bereits zuvor als technisch machbar bekannt gewesen. Es gebe aber keine Belege dafür, dass diese Techniken zielgerichtet gegen Deutschland eingesetzt worden sind. Ein solcher Einsatz ergebe sich auch nicht aus den "Snowden-Dokumenten" selbst. Insbesondere gäben die Dokumente keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund sei für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen von Gesetzes wegen kein Raum.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2017.

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