BGH entscheidet im Streit zwischen Volker Beck und "Spiegel Online"

Durfte "Spiegel Online" einen heiklen Buchbeitrag des Grünen-Politikers Volker Beck ohne dessen Distanzierungsvermerk als Dokument veröffentlichen? Der frühere Bundestagsabgeordnete wehrt sich am Bundesgerichtshof gegen die Veröffentlichung vor allem mit dem Argument, dass der Text aus den 1980er Jahren von Dritten missbraucht werden könne. Im Buchbeitrag hatte Beck eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt. Gegen radikalere Forderungen verwahrte er sich zugleich (Az.: I ZR 228/15).

"Spiegel" übernahm ungefragt Texte von Becks Homepage

Laut Beck hat der Herausgeber des Bandes durch nachträgliche Änderungen den Sinn verfälscht. Er machte deshalb 2013 von sich aus beide Versionen auf seiner Homepage öffentlich. Mit dem "Spiegel" streitet Beck, weil dieser damals zu einem kritischen Artikel ebenfalls beide Fassungen online stellte – ohne Becks Einverständnis. Sein über den Text gelegter Hinweis fehlte dort, die Distanzierung war aber Teil des Artikels. Ende Juli 2019 hatte in dem Fall der Europäische Gerichtshof entschieden. Der BGH hatte dort einige Fragen vorgelegt.

Beck wehrt sich gegen Zurechnung der Äußerungen von 1980

Er wolle nicht, dass ihm "der Quatsch von 1980" als seine Meinung von heute zugerechnet werde, sagte Beck in der BGH-Verhandlung am 09.01.2020 in Karlsruhe. Der Anwalt von "Spiegel Online" hielt dagegen, es liege nicht in der Verantwortung seines Mandanten, wenn jemand anderes den Text kopiere und rechtswidrig verwende.

BGH: Mehrere Grundrechte gegeneinander abzuwägen

Nach Angaben des Vorsitzende Richters kommt es entscheidend darauf an, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Es seien die Rechte der Presse, das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Eine Urteil soll an einem späteren Tag verkündet werden.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2020 (dpa).