Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Weiteres Strafurteil aufgehoben

Auch ein zweiter Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern vor 13 Jahre muss noch einmal ganz von vorn geführt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob bereits im Oktober die Verurteilung eines ehemaligen Oberbauleiters wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich auf, wie aus dem heute veröffentlichten Beschluss vom 13.10.2022 hervorgeht.

Zwei Tote bei Einsturz des Kölner Stadtarchivs

Zu der Katastrophe am 03.03.2009 war es wegen Bauarbeiten an einer U-Bahn-Haltestelle gekommen. Weil Arbeiter 2005 einen großen Steinblock in der Baugrube gelassen hatten, konnten sich schadhafte Stellen in einer unterirdischen Betonwand bilden. Als diese Jahre später nachgab, strömten rund 5000 Kubikmeter Wasser und Kies in die Baugrube, das Archiv kippte weg und riss zwei Wohngebäude mit. Zwei junge Anwohner wurden unter dem Schutt begraben.

Weitere Revision erfolgreich

Nach einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2021 hatte der Zweite Strafsenat des BGH bei einer Urteilsverkündung am 13.10.2022 bereits die Freisprüche zweier Bauleiter aufgehoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, gaben die Richter am selben Tag per Beschluss der Revision eines dritten Angeklagten statt, der nach separatem Prozess am 07.02.2019 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Widersprüchliche Urteilsbegründung

Der Mann war nur zwei Tage als Urlaubsvertretung zuständig gewesen. Laut Landgerichtsurteil unterschrieb er damals jedoch ein Bauprotokoll, das Unstimmigkeiten aufwies. In der Hauptverhandlung hatte sein Verteidiger die Vernehmung dreier sachverständiger Zeugen beantragt, die untermauern sollten, dass das Protokoll “insgesamt plausibel“ gewesen sei. Die Strafkammer hatte das mit der Begründung abgelehnt, dies sei bereits erwiesen. Später im Urteil hieß es dann, der Angeklagte hätte dem Protokoll bei sorgfältiger Prüfung “eindeutige Warnsignale“ entnehmen müssen. Für den BGH steht das in unauflösbarem Widerspruch. Auf dem Verfahrensfehler beruhe das gesamte Urteil. Die Richter hoben es deshalb komplett auf.

BGH, Beschluss vom 13.10.2021 - 2 StR 477/19

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2022 (dpa).