Grundrechtsverletzung der Bankeigentümer geltend gemacht
Den Bankeigentümern Max Warburg und Christian Olearius sei in dem Ende Juli gesprochenen Urteil (ZIP 2021, 2079) das Grundrecht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK und die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK verweigert worden, da darin insbesondere in Bezug auf Olearius "abschließende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld" enthalten seien, ohne dass diese zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden sei, sagte Gauweiler.
Aufhebung des BGH-Urteils und Zurückverweisung gefordert
Der BGH hatte einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und entschieden, dass bei Cum-Ex-Geschäften der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Er hatte zudem bestätigt, dass die Warburg Bank mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss. Das Hamburger Bankhaus hatte die Forderungen zwischenzeitlich bereits beglichen, ohne dass damit ein Schuldeingeständnis verbunden gewesen sei, wie die Bank stets betont hatte. Auch hatte sie angekündigt, weiter gegen die Steuerbescheide vorgehen zu wollen. Die Bank und ihre Eigentümer fordern in ihrer Beschwerde vor dem BVerfG nun die Aufhebung des BGH-Urteils und Zurückverweisung der Sache an den BGH, sagte Gauweiler.