Rache für Nichtaufnahme in die Jägerschaft
Ein Polizeibeamter – mittlerweile im Ruhestand – bemühte sich 18 Jahre lang, an seinem Wohnort in die Jägerschaft aufgenommen zu werden. 2016 wurde ihm dies wieder verwehrt – da beschloss er, sich zu rächen: Über vier Jahre hinweg zündete er immer wieder Hochsitze an, stahl Wildkameras und setzte sogar eine Strohmiete (systematisch gestapelter Strohballenhaufen) in Brand. Dafür wurde er vom Landgericht Lüneburg unter anderem wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Er wehrte sich dagegen vor dem BGH, weil er meinte, dass er mit dem Niederbrennen der Hochsitze nur eine Sachbeschädigung und keine Brandstiftung begangen habe. Seine Revision war erfolglos.
Hochsitz ist eine Hütte
Der 6. Strafsenat bestätigte die Bewertung des LG: Ein Hochsitz sei eine Hütte im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Die Jagdkanzel sei ein unbewegliches Gebäude mit kleineren Abmessungen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sei. Sie verfüge über ein Dach, Wände und Türen, und sei damit abgeschlossen. Auch die Erdverbundenheit ist laut BGH gegeben, weil der Hochsitz entweder mittels einer Verankerung oder aufgrund seines Eigengewichts fest mit dem Erdboden verbunden sei. Für die Erdverbundenheit genügt dem BGH zufolge bereits eine Stützkonstruktion durch Pfähle oder Pfosten. Er übernahm diese Einschätzung von der Generalbundesanwaltschaft und ergänzte, dass eine Absicherung mit Spannseilen nichts an der Selbstständigkeit einer Jagdkanzel ändere.