Bewertungsreserve trotz Gewinnabführung an Mutterkonzern

Eine Gewinnabführung durch den Lebensversicherer an seinen Mutterkonzern führt bei Vertragsablauf nicht zu einer höheren Beteiligung des Versicherten an den Bewertungsreserven. Trotz Ausschüttung von Überschüssen innerhalb des Unternehmensverbunds besteht weiterhin die Notwendigkeit, Reserven zu bilden, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Auszahlung einer Lebensversicherung

Ein Versicherter hatte bei Auszahlung seiner Lebensversicherung nach Ablauf des Vertrags eine Überraschung erlebt. War 2010 noch ein Überschuss in Höhe von 11.300 Euro aus den Bewertungsreserven angekündigt worden, wurden bei Ablauf lediglich 6.400 Euro als Sockelbetrag aus der Reserve gezahlt. Die Allianz-Lebensversicherungs AG teilte mit, dass sie nach dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) gehalten sei, Rücklagen zu Gunsten der Versicherten zu bilden. Hiergegen ging der Sparer vor. Er argumentierte, dass die Versicherung Gewinne an ihre Konzernmutter abführe. Damit bestehe kein Bedarf, Geld zurückzulegen. Das Landgericht Stuttgart sprach ihm eine zusätzliche Beteiligung zu, das OLG Stuttgart jedoch wies die Klage ab.

Gewinnabführung hat keinen Einfluss auf Reserven

Der BGH schloss sich dem OLG an und wies die Revision am 20.01.2021 zurück. Richtig sei, dass der Versicherte nach § 153 VVG einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven habe. Nach § 56a VAG a.F. (= § 139 VAG n.F.) würden diese nicht berücksichtigt, wenn sie den Sicherungsbedarf des Unternehmens überstiegen. Aus Sicht der Karlsruher Richter war dies hier nicht der Fall: Die Gesellschaft habe nicht unter Verstoß gegen das Ausschüttungsverbot ihr Vermögen vermindert. Eine Verlagerung von Vermögen innerhalb des Konzerns sei nicht mit einer Ausschüttung an Aktionäre oder ähnlichen Ausgaben zu vergleichen. Schon begrifflich könne keine Übertragung der dort geltenden Grundsätze auf die Abführung von Geldern an den Mutterkonzern erfolgen.

BGH, Urteil vom 20.01.2021 - IV ZR 318/19

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2021.