Parteispenden im Gegenzug für Maklervertrag verabredet
Nach den Feststellungen des LG schaltete der Ex-Bürgermeister 2013 zum Ankauf von Grundstücken durch die Stadt im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung eines Baugebiets unter Umgehung des Stadtrats einen Makler, den früheren Mitangeklagten, ein. Dabei wurde verabredet, dass im Gegenzug circa 10% der gezahlten Provisionen vom Makler an die SPD Oppenheim fließen sollten. Insgesamt wurden dem Makler auf Anweisung des Angeklagten gut 172.250 Euro an Provisionen zum Nachteil der Stadt Oppenheim ausgezahlt. Entsprechend der Abrede spendete der Makler in den Jahren 2014 und 2015 17.600 Euro an die SPD Oppenheim. Das LG Mainz verurteilte den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in vier Fällen sowie Untreue in zwölf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Von weiteren Vorwürfen sprach es ihn frei. Der BGH hat die Revision des Angeklagten nun verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.