Betrug beim Gebrauchtwagen-Kauf: Käuferfreundliches BGH-Urteil erwartet

Wer ist rechtmäßiger Eigentümer, wenn Betrüger ein Auto, das ihnen gar nicht gehört, an einen ahnungslosen Händler verkaufen? Diese Frage beschäftigt den Bundesgerichtshof. Laut Gesetz gehört die Sache dem Käufer, wenn er sie gutgläubig erworben hat. Das wäre zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn jemand so leichtsinnig ist, sich beim Kauf nicht den Fahrzeugbrief zeigen zu lassen. In dem nun zu entscheidenden Fall wird darum gestritten, ob genau das passiert ist.

Aussage steht gegen Aussage

Wie sich in der heutigen Verhandlung abzeichnete, wird wohl die Leasinggesellschaft von Mercedes-Benz, der das Auto eigentlich gehörte, den Rechtsstreit verlieren. Der Mann, der für den Händler den Wagen beim Autohaus abgeholt hatte, versicherte glaubwürdig, ihm sei eine echt aussehende Zulassungsbescheinigung vorgelegt worden. Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats ist die Gesetzeslage in diesem Punkt käuferfreundlich zu verstehen und die Leasingfirma müsste beweisen, dass dem nicht so war - auch wenn das für jemanden, der beim Kauf nicht dabei war, zugegebenermaßen schwierig ist. Das Urteil soll am 23.09.2022 verkündet werden.

BGH - V ZR 148/21

Miriam Montag, 15. Juli 2022 (dpa).