Betäubte Frauen missbraucht – BGH hebt Erfurter Urteil teilweise auf

Ein Mann, der sich an betäubten Frauen vergangen und das Geschehen gefilmt haben soll, kommt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob seine Verurteilung zu neun Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung teilweise auf. Grund dafür ist ein formaler Fehler des Vorsitzenden Richters am Erfurter Landgericht bei einer nicht öffentlichen Zeugenvernehmung, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des BGH hervorgeht.

Aufnahmen auf Videokassetten gefunden

Der im Oktober 2019 zum Zeitpunkt des Urteils 57-jährige Mann hatte gestanden, zwei Ex-Partnerinnen und die jugendliche Freundin seines Sohnes im bewusstlosen Zustand missbraucht zu haben. Die ersten Taten ereigneten sich schon zwischen 2001 und 2004. Der vorbestrafte Mann war bei Ermittlungen zu einem alten Mordfall ins Visier geraten, bei einer Durchsuchung wurden dann Videokassetten gefunden.

Formaler Fehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Vorsitzende hatte für die Vernehmung einer Zeugin per Anordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Korrekterweise hätte es dafür einen öffentlich verkündeten Gerichtsbeschluss gebraucht. Daher muss der Fall in Erfurt zum Teil neu verhandelt werden. In anderen Punkten hatte die Revision des Angeklagten keinen Erfolg. Der BGH weist das LG aber darauf hin, dass bei der Bemessung der Einzelstrafen die Sicherungsverwahrung hätte berücksichtigt werden müssen.

BGH, Beschluss vom 21.01.2021 - 2 StR 188/20

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2021 (dpa).