Aufnahmen auf Videokassetten gefunden
Der im Oktober 2019 zum Zeitpunkt des Urteils 57-jährige Mann hatte gestanden, zwei Ex-Partnerinnen und die jugendliche Freundin seines Sohnes im bewusstlosen Zustand missbraucht zu haben. Die ersten Taten ereigneten sich schon zwischen 2001 und 2004. Der vorbestrafte Mann war bei Ermittlungen zu einem alten Mordfall ins Visier geraten, bei einer Durchsuchung wurden dann Videokassetten gefunden.
Formaler Fehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Vorsitzende hatte für die Vernehmung einer Zeugin per Anordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Korrekterweise hätte es dafür einen öffentlich verkündeten Gerichtsbeschluss gebraucht. Daher muss der Fall in Erfurt zum Teil neu verhandelt werden. In anderen Punkten hatte die Revision des Angeklagten keinen Erfolg. Der BGH weist das LG aber darauf hin, dass bei der Bemessung der Einzelstrafen die Sicherungsverwahrung hätte berücksichtigt werden müssen.