BGH bestätigt zwölfeinhalb Jahre Haft für Enkel-Trick-Betrüger

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Enkel-Trick-Betrügers durch das Landgericht Hamburg wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges und wegen Bestechung eines Justizbeamten während der Untersuchungshaft zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren Haft bestätigt. Mit Beschluss vom 24.09.2018 verwarf er die Revision des Mannes (Az.: 5 StR 471/18).

Über 260.000 Euro durch Enkel-Trick erlangt

Nach den Feststellungen des LG durchsuchte der Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte. Von Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte, bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen, versuchte der Angeklagte, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch gelang. Auf diese Weise erlangten der Angeklagte und seine Mittäter Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro. Zudem bot der Angeklagte während des Untersuchungshaftvollzugs einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt "herauszubringen", was dieser ablehnte.

LG verurteilte Angeklagten zu zwölfeinhalb Jahren Haft

Das LG verurteilte den heute 31 Jahre alten Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen – davon in 22 Fällen im Versuch – sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500 Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadenersatz zugesprochen.

BGH verwirft Revision

Der BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das LG-Urteil ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 24.09.2018 - 5 StR 471/18

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2018.

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