Dokument in unverschlossenem Rollcontainer eines Mitarbeiters gefunden
Thomas M. war bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt und pflegte berufliche sowie freundschaftliche Kontakte zu Martin M. Dieser war Niederlassungsleiter eines in Süddeutschland ansässigen Rüstungsunternehmens. Bei einer Routinekontrolle hatte der Sicherheitsdienst dieses Unternehmens eine Kopie der aus dem Verteidigungsausschuss des Bundestages stammenden Ausfertigung eines Dokuments in einem unverschlossenen Rollcontainer eines Mitarbeiters aufgefunden. Wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen hatte das OLG Düsseldorf am 12.07.2019 den Angeklagten Martin M. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt und den Angeklagten Thomas M. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten (Az.: III-7 StS 1/19).
"Kronjuwelen des Verteidigungshaushalts"
Nach den durch den Senat im Verlauf der Hauptverhandlung vernommenen Sachverständigen handelte es sich um die "Kronjuwelen des Verteidigungshaushalts". Falls das Dokument in die Hände eines ausländischen militärischen Nachrichtenwesens gelangt wäre, hätte sich dies für die fremde Macht wie ein "6er im Lotto mit Zusatzzahl" dargestellt.