BGH bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes an 14-jähriger Susanna

Die Verurteilung von Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision gegen die Entscheidung des Wiesbadener Landgerichts vom Juli 2019 als unbegründet. Die Anwälte des irakischen Flüchtlings hatten unter anderem ein Verfahrenshindernis wegen seiner Rückführung aus dem Irak für die Revision geltend gemacht.

LG verurteilte Ali B. wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft

Das Wiesbadener Landgericht hatte den zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und Vergewaltigung sowie wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung von Ali B. in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Flüchtiger Angeklagter wurde im Irak gefasst und nach Deutschland zurückgeführt

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Ali B. das 14-jährige Mädchen nachts im April 2018 in Wiesbaden erst vergewaltigte und dann erwürgte, um sie so an einer Strafanzeige zu hindern. Nach der Tat floh Ali B. in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen, an Beamte der Bundespolizei übergeben und anschließend nach Deutschland rückgeführt wurde.

BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - 2 StR 25/20

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2020 (dpa).