Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes durch das Landgericht Limburg unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten bestätigt (Beschluss vom 19.09.2018, Az.: 2 StR 455/17). Der Mann hatte die jugendlichen Nebenklägerinnen durch Drohungen, gewaltsames Einflößen von Alkohol oder unter Ausnutzung der durch vorherigen Alkoholkonsum herbeigeführten Widerstandsunfähigkeit zur Duldung von Geschlechtsverkehr genötigt und das Geschehen gefilmt.
LG-Urteil
Nach den Feststellungen des LG fertigte der Mann auch von einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit weiteren Geschädigten heimlich Aufnahmen an und speicherte sie auf einer Festplatte. Das LG verurteilte ihn unter Freispruch im Übrigen wegen schwerer Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person sowie wegen Nötigung, jeweils in Tateinheit mit Herstellen einer jugendpornographischen Schrift mit Realitätsgehalt, sowie wegen weiterer Vergehen zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt.
BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 2 StR 455/17
Redaktion beck-aktuell, 26. September 2018.
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