BGH bestätigt Verurteilung im Mordfall Anneli

Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat per Beschluss vom 27.06.2017 (Az.: 5 StR 217/17) die Verurteilung im Mordfall Anneli durch das Landgericht Dresden bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig, wie der BGH am 11.07.2017 mitteilte. Das LG hatte die beiden Angeklagten, die im August 2015 gemeinsam die 17-jährige Anneli-Marie zwecks Lösegelderpressung entführt und später getötet haben, im September 2016 wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beziehungsweise zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Entführte trotz bereitgehaltenen Lösegelds getötet

Nach den Feststellungen des LG entführten die beiden Angeklagten gemeinsam die 17-jährige Anneli-Marie, um von ihren Eltern ein Lösegeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro zu erpressen. Obwohl der Vater des Mädchens den telefonisch für die Freilassung geforderten Betrag vorhielt und zur Geldübergabe bereit war, tötete einer der Angeklagten das Mädchen, um seine Beteiligung an der Entführung zu verschleiern. Aus dem gleichen Grund ließ der dabei anwesende andere Angeklagte seinen Mittäter gewähren, obwohl er das Leben des Mädchens hätte retten können und müssen. Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, so die Leipziger Richter.

BGH, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 StR 217/17

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2017.

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