Entführte trotz bereitgehaltenen Lösegelds getötet
Nach den Feststellungen des LG entführten die beiden Angeklagten gemeinsam die 17-jährige Anneli-Marie, um von ihren Eltern ein Lösegeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro zu erpressen. Obwohl der Vater des Mädchens den telefonisch für die Freilassung geforderten Betrag vorhielt und zur Geldübergabe bereit war, tötete einer der Angeklagten das Mädchen, um seine Beteiligung an der Entführung zu verschleiern. Aus dem gleichen Grund ließ der dabei anwesende andere Angeklagte seinen Mittäter gewähren, obwohl er das Leben des Mädchens hätte retten können und müssen. Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, so die Leipziger Richter.