BGH bestätigt Verurteilung im Berliner "Joker"-Mordfall

Der 15-Jährige Berliner, der im März 2018 eine 14-jährige Mitschülerin mit zahlreichen Messerstichen aus reiner Mordlust tötete, muss für neun Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berliner Landgerichts in dem sogenannten "Joker"-Mordfall bestätigt und die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 13.08.2019 rechtskräftig verworfen (Az.:5 StR 257/19).

15-jähriger identifizierte sich mit Batman-Gegner "Joker"

Nach den Urteilsfeststellungen tötete der 15 Jahre alte Angeklagte, der sich mit der Kunstfigur des gewalttätigen Psychopathen "Joker" identifizierte, eine in ihn verliebte 14 Jahre alte Mitschülerin mit 23 Messerstichen. Motiv hierfür war, dass der Angeklagte den Gedanken an die Tötung eines Menschen "spannend" fand und sich fragte, wie es sich "anfühle", einen Menschen zu töten. Zudem wollte er "herausfinden", ob er die eigenhändige Tötung eines Menschen ertragen könne. Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

BGH verwirft Revision

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Bundesgerichtshof hat insbesondere mehrere Verfahrensrügen als unbegründet und die Annahme des Mordmerkmals der Mordlust als rechtsfehlerfrei angesehen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 13.08.2019 - 5 StR 257/19

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2019.

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