BGH bestätigt Verurteilung eines Bandleaders wegen versuchten Mordes

Ein Bandleader aus dem Raum Karlsruhe muss wegen versuchten Mordes sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.04.2017 das entsprechende Urteil des Karlsruher Landgerichts bestätigt (Az.: 1 StR 610/16). Der Bandleader war im Anschluss an einen Streit um das Ausscheiden einer Background-Sängerin mit einem Messer auf deren Freund losgegangen.

Opfer konnte Messerattacke noch rechtzeitig abwehren

Nach den Feststellungen des LG hatte die Background-Sängerin mit ihrem Freund im September 2013 den Angeklagten auf seinem Anwesen im Umland von Karlsruhe aufgesucht, um mit ihm die Modalitäten ihres Ausscheidens aus der Band zu klären. Hierbei kam es zum Streit. In der Folge verließen die Sängerin und ihr Freund das Grundstück. Der Angeklagte folgte ihnen jedoch mit einem Küchenmesser und versuchte, auf den Freund der Sängerin einzustechen. Dieser konnte, gewarnt durch seine Freundin, sich rechtzeitig umdrehen und den mit Tötungsvorsatz geführten Messerangriff des Angeklagten abwehren.

BGH verwirft Revision des Angeklagten

Der Erste Strafsenat des BGH hat die auf die Beanstandung der Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - 1 StR 610/16

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2017.

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