Opfer konnte Messerattacke noch rechtzeitig abwehren
Nach den Feststellungen des LG hatte die Background-Sängerin mit ihrem Freund im September 2013 den Angeklagten auf seinem Anwesen im Umland von Karlsruhe aufgesucht, um mit ihm die Modalitäten ihres Ausscheidens aus der Band zu klären. Hierbei kam es zum Streit. In der Folge verließen die Sängerin und ihr Freund das Grundstück. Der Angeklagte folgte ihnen jedoch mit einem Küchenmesser und versuchte, auf den Freund der Sängerin einzustechen. Dieser konnte, gewarnt durch seine Freundin, sich rechtzeitig umdrehen und den mit Tötungsvorsatz geführten Messerangriff des Angeklagten abwehren.
BGH verwirft Revision des Angeklagten
Der Erste Strafsenat des BGH hat die auf die Beanstandung der Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.