Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck verworfen, durch das dieser wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist. Der Täter hatte eine Studentin nach einer Vergewaltigung auf einem abgelegenen Feldweg liegen gelassen und so mit Absicht in Lebensgefahr gebracht.
Angeklagter brachte weitere Frau in seine Gewalt
Nach den Feststellungen des Landgerichts habe der Angeklagte am frühen Morgen des 12.10.2019 eine Studentin in seine Gewalt gebracht, die nach einer Party in Lübeck auf dem Heimweg war, schreibt der BHG. Er fuhr mit ihr aus der Stadt, vergewaltigte sie und ließ sie danach gefesselt und geknebelt in einer Wallhecke neben einem Feldweg in menschenleerer Gegend abseits einer Landstraße zurück. Dabei nahm er ihren Tod in Kauf, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verdecken. Bereits vor dieser Tat hatte der Angeklagte eine andere Frau in seine Gewalt gebracht und sie auf dem Gelände der von ihm bewohnten Gartenparzelle eingesperrt. Sie konnte sich indes befreien und fliehen.
Revision verworfen
Der 5. Strafsenat des BGH hat die auf mehrere Verfahrensbeanstandungen sowie auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - 5 StR 471/20
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2021.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
LG Hannover, Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, BeckRS 2020, 37550
BGH, Fehlschlag eines Mordversuchs - Strafbefreiender Rücktritt, BeckRS 2020, 6231
BGH, Revision von Angeklagten wegen Mordes, BeckRS 2018, 20471
LG Ansbach, Jugendstrafe, Mord, Speichelprobe, molekulargenetische Untersuchung, DNA-Untersuchung, Täterschaft, DNA-Spuren, Locus drop out, versuchte Vergewaltigung, Verdeckungsabsicht, BeckRS 2010, 22286
BGH, versuchter Mord, schwere Vergewaltigung, Schuldspruch, gefährliche Körperverletzung, BeckRS 2009, 1938