Das Urteil des Landgerichts Hagen wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten abgewiesen, wie der Vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs jetzt mitteilte (Beschluss vom 04.07.2017, Az.: 4 StR 149/17).
Fünf Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung
Das Landgericht Hagen hatte den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil drang der Angeklagte gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in der Nacht vom 02.10. auf den 03.10.2015 in ein zur Flüchtlingsunterkunft umgebautes Mehrfamilienhaus in Altena ein, in das am Vortag zwei syrische Familien eingezogen waren.
Dach in Brand gesetzt
Die beiden Täter, die aus fremdenfeindlichen Motiven handelten, verschütteten im Dachstuhl des Hauses Benzin und entzündeten dieses, um das Haus unbewohnbar zu machen. Der Brand wurde entdeckt, bevor Personen zu Schaden kamen; an dem Haus entstand jedoch ein erheblicher Sachschaden.
BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - 4 StR 149/17
Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2017.
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Hagen: Haftstrafe für Feuerwehrmann wegen Brandanschlags auf Flüchtlingshaus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.09.2016, becklink 2004352
LG Gera: Über drei Jahre Haft für Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.06.2016, becklink 2003629
LG Hannover: Lange Haftstrafen nach Brandanschlag auf Asylunterkunft in Niedersachsen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2016, becklink 2002763