BGH bestätigt Steuerhinterziehungs-Urteil gegen Marcus Prinz von Anhalt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Wie das Augsburger Landgericht am 06.09.2017 mitteilte, habe der Bundesgerichtshof die Revision des 50-Jährigen verworfen. Der Bordellbesitzer und selbst ernannte “Protzprinz“ war vor knapp einem Jahr in Augsburg verurteilt worden, weil er private Luxusautos von der Steuer abgesetzt hatte.

Strafe bereits größtenteils durch Untersuchungshaft verbüßt

Dies war bereits die zweite Verhandlung in Augsburg in dieser Sache. Das erste Urteil von 2015 zu vier Jahren Gefängnis hatten die Bundesrichter aus Karlsruhe noch kassiert und den Fall nach Augsburg zurückverwiesen. Bei dem neuen Schuldspruch hatte der BGH nun keine Einwände. Anhalt hatte wegen der Vorwürfe bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Da er somit bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann es gut sein, dass der 50-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss. Er ist derzeit auf freiem Fuß.

Adelstitel des Rotlicht-Unternehmers ist gekauft

Über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung werde die Strafkammer, die den Prinzen verurteilt hat, später entscheiden, erklärte Landgerichtssprecher Claus Pätzel. Der durch zahlreiche Fernsehauftritte bekannte Rotlicht-Unternehmer wurde als Marcus Eberhardt geboren. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

Redaktion beck-aktuell, 7. September 2017 (dpa).

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