BGH bestätigt Urteil gegen IS-Rückkehrerin

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer nach Syrien zur terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" ausgereisten Frau gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen. Das OLG hatte die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den Dritten Strafsenat hat laut BGH keinen Rechtsfehler ergeben. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Nach Konvertierung zum Islam radikalisiert

Nach den Feststellungen des OLG war die Angeklagte 2009 zum Islam konvertiert, nahm in der Folgezeit eine radikal-islamistische Grundhaltung ein und bewegte sich in der salafistischen Szene im Rhein-Main-Gebiet. Im Juni 2014 reiste die damals 25 Jahre alte Angeklagte mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien aus, wo sich beide dem IS anschlossen.

Wohnungen geflohener IS-Gegner bezogen

Während ihr Partner für den IS als Kämpfer tätig wurde, führte die Angeklagte laut OLG den gemeinsamen Haushalt und beteiligte sich an Chatgruppen, in denen in Deutschland befindliche Frauen zu einem Anschluss an den IS motiviert wurden. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bezog die Angeklagte während ihres Aufenthaltes im Herrschaftsgebiet des IS in sechs Fällen Wohnungen von Personen, die vor dem IS geflohen waren und nahm so Eigentum in Gegnerschaft zum IS stehender Personen in Besitz. Zudem erhielt sie von ihrem Lebensgefährten in zwei Fällen Maschinengewehre "Kalaschnikow AK 47", die sie mit sich führte, um erforderlichenfalls Angriffe gegen sich oder den IS abzuwehren.

Leben als IS-Mitglied in Buch festgehalten

2016 verließ die Angeklagte laut OLG das IS-Gebiet und hielt sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2020 in einem der Herrschaft der FSA unterliegenden Landesteil Syriens auf. Während dieser Zeit verfasste sie mit journalistischer Hilfe das autobiografische Buch "Maryam A.: Mein Leben im Kalifat – Eine deutsche IS-Aussteigerin erzählt".

Reue schützt vor Strafe nicht

Trotz der Abkehr vom IS wurde sie vom OLG wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen Eigentum oder sonstige Rechte sowie in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit dem Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe ohne Genehmigung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, was jetzt vom BGH bestätigt wurde.

BGH, Beschluss vom 03.05.2022 - 3 StR 89/22

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2022.