Apotheker streckte Krebsmedizin aus Habgier
Wegen der Ausgabe Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem LG zufolge streckte er die für die Patienten lebenswichtige Medizin aus Habgier. Zudem bleibt es auch bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser "Wertersatzbetrag" sollte eingezogen werden.
BGH minderte die Einziehung von Taterträgen
Nur in diesem Punkt sprach der Bundesgerichtshof nun von einem "geringfügigen Teilerfolg" für den Apotheker: Die Revision werde "mit der Maßgabe als unbegründet verworfen", dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.