BGH bestätigt Verurteilung eines Apothekers wegen gepanschter Krebsmedikamente

Nach einem Skandal um jahrelang gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Die Karlsruher Richter lehnten die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie das Gericht am 07.07.2020 mitteilte. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig.

Apotheker streckte Krebsmedizin aus Habgier

Wegen der Ausgabe Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem LG zufolge streckte er die für die Patienten lebenswichtige Medizin aus Habgier. Zudem bleibt es auch bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser "Wertersatzbetrag" sollte eingezogen werden.

BGH minderte die Einziehung von Taterträgen

Nur in diesem Punkt sprach der Bundesgerichtshof nun von einem "geringfügigen Teilerfolg" für den Apotheker: Die Revision werde "mit der Maßgabe als unbegründet verworfen", dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2020 (dpa).