Im Rechtsstreit zwischen Jörg Kachelmann und dem Medienhaus Axel Springer kann der Wettermoderator mit einem hohen Schmerzensgeld rechnen. Der Bundesgerichtshof wies eine Nichtzulassungsbeschwerde Springers ab, wie sowohl ein Unternehmenssprecher als auch Kachelmanns Anwalt am Abend des 13.04.2018 bestätigten. Das Medienhaus wollte eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 erreichen. In dem Streit geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Über die Entscheidung, die der BGH schon am 10.04.2018 traf, berichtete zunächst die "Emder Zeitung" (Online-Ausgabe vom 14.03.2018).
Springer prüft Verfassungsbeschwerde
Vom BGH war dazu am Wochenende keine Stellungnahme zu erhalten. Der Sprecher von Axel Springer teilte mit: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde."
OLG Köln: Persönlichkeitsrecht Kachelmanns schwer verletzt
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: "Kachelmanns erste Schmerzensgeldklage gegen Springer endlich rechtskräftig erfolgreich!" Der Wettermoderator selbst bedankte sich am Wochenende ebenfalls via Twitter bei seinem Anwalt und seinen Unterstützern. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Verlag im Juli 2016 zu 395.000 Euro Schmerzensgeld an Kachelmann und ließ eine Revision nicht zu. Die "Bild"-Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das OLG Fotos nicht für zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten.
Redaktion beck-aktuell, 16. April 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Köln, Geldentschädigung wegen Presseberichterstattung im Zusammenhang mit Strafverfahren, BeckRS 2016, 16931
LG Köln, Hohe Geldentschädigung bei Vielzahl schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen, BeckRS 2015, 16608
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Köln kürzt Kachelmanns Entschädigung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.07.2016, becklink 2003842
LG Köln: Springer muss Kachelmann wegen Berichterstattung zu Vergewaltigungsvorwürfen mit 635.000 Euro entschädigen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.09.2015, becklink 2001216
BGH, Kachelmann verliert Rechtsstreit um Zulässigkeit der Berichterstattung über sein Strafverfahren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.03.2013, becklink 1025539
OLG Köln, Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.02.2012, becklink 1018754
Fall Kachelmann: OLG Köln legt Grenzen zulässiger Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren fest, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.11.2011, becklink 1017311
Freispruch für Kachelmann rechtskräftig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.10.2011, becklink 1016475