BGH bestätigt OLG-Urteil: Springer muss Wettermoderator Jörg Kachelmann Schmerzensgeld zahlen

Im Rechtsstreit zwischen Jörg Kachelmann und dem Medienhaus Axel Springer kann der Wettermoderator mit einem hohen Schmerzensgeld rechnen. Der Bundesgerichtshof wies eine Nichtzulassungsbeschwerde Springers ab, wie sowohl ein Unternehmenssprecher als auch Kachelmanns Anwalt am Abend des 13.04.2018 bestätigten. Das Medienhaus wollte eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 erreichen. In dem Streit geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Über die Entscheidung, die der BGH schon am 10.04.2018 traf, berichtete zunächst die "Emder Zeitung" (Online-Ausgabe vom 14.03.2018).

Springer prüft Verfassungsbeschwerde

Vom BGH war dazu am Wochenende keine Stellungnahme zu erhalten. Der Sprecher von Axel Springer teilte mit: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde."

OLG Köln: Persönlichkeitsrecht Kachelmanns schwer verletzt

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: "Kachelmanns erste Schmerzensgeldklage gegen Springer endlich rechtskräftig erfolgreich!" Der Wettermoderator selbst bedankte sich am Wochenende ebenfalls via Twitter bei seinem Anwalt und seinen Unterstützern. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Verlag im Juli 2016 zu 395.000 Euro Schmerzensgeld an Kachelmann und ließ eine Revision nicht zu. Die "Bild"-Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das OLG Fotos nicht für zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten.

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2018 (dpa).