BGH bestätigt lange Haftstrafe für IS-Rekrutierer Abu Walaa

Das auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten lautende Urteil des Oberlandesgerichts Celle gegen den salafistischen Prediger und IS-Rekrutierer Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") ist rechtskräftig. Der Bundesgerichthof hat seine Revision verworfen. Das OLG hatte Abu Walaa unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt.

Männer für den IS rekrutiert

Nach den Feststellungen des OLG galt Abu Walaa im Tatzeitraum von Frühjahr 2014 bis September 2016 bei salafistisch-dschihadistischen Islamisten in Deutschland als eine führende Autorität. Er war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Der "Islamische Staat" setzte ihn als Vertreter mit der Befugnis zur Erstattung von Rechtsgutachten und Rekrutierer ein. Abu Walaa animierte seine Anhänger, zum IS auszureisen oder zumindest in Deutschland für diesen tätig zu werden. Er unterstützte Ausreisewillige tatkräftig auf vielfältige Weise.

Lange Haftstrafen für Boban S. und Mahmoud O. ebenfalls bestätigt

Zudem stand er in Kontakt mit dem Angeklagten Boban S., der eine zentrale Person der IS-affinen Szene in Nordrhein-Westfalen war und in einer Dortmunder Wohnung Indoktrinationsveranstaltungen für IS-Sympathisanten abhielt. Der weitere Angeklagte Mahmoud O. war im Umfeld der Hildesheimer Moschee engagiert und half Abu Walaa. Die drei Männer waren an der Ausreise mehrerer junger Männer nach Syrien beteiligt, die teils auch Selbstmordattentate mit einer Vielzahl von Toten für den IS begingen. Der BGH verwarf die Revisionen der Angeklagten. Die Überprüfung des OLG-Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Boban S. und Mahmoud O. hatte das OLG unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ebenfalls zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

BGH, Beschluss vom 09.08.2022 - 3 StR 500/21

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2022.