Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Krankenkassen
Nach den Feststellungen des LG waren beide in ein von einem gesondert verfolgten Arzt erdachtes System eingebunden, durch das bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln – zum Teil in erheblichen Übermengen – für die von dem Arzt aufgebaute Unternehmensgruppe Kick-Back-Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Krankenkassen erwirtschaftet wurden.
BGH sieht keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten
Der Fünfte Strafsenat des BGH hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben und führe nur zu einer unwesentlichen Änderung der rechtlichen Bewertung für einen Teilbereich. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.