BGH bestätigt Haftstrafen für Betrug mit Röntgenkontrastmitteln

Die Verurteilung eines Apothekers wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei der Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln ist rechtskräftig. Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 25.07.2017 hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, wonach der Mann wegen Betruges in 26 Fällen und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Der frühere Geschäftsführer eines in die Taten involvierten Unternehmens muss wegen Beihilfe zum Betrug vier Jahren und sechs Monate ins Gefängnis (Az.: 5 StR 46/17).

Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Krankenkassen

Nach den Feststellungen des LG waren beide in ein von einem gesondert verfolgten Arzt erdachtes System eingebunden, durch das bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln – zum Teil in erheblichen Übermengen – für die von dem Arzt aufgebaute Unternehmensgruppe Kick-Back-Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Krankenkassen erwirtschaftet wurden.

BGH sieht keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

Der Fünfte Strafsenat des BGH hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben und führe nur zu einer unwesentlichen Änderung der rechtlichen Bewertung für einen Teilbereich. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 5 StR 46/17

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2017.

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