Haftstrafe gegen Deubel in Nürburgring-Affäre bestätigt

Im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre bleibt es für den früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), bei der vom Landgericht Koblenz verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision Deubels verworfen. Das auf Untreue in vier Fällen und falsche uneidliche Aussage lautende landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Insgesamt 475.000 Euro veruntreut

Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte, damaliger Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH im Jahr 2009 insgesamt 475.000 Euro veruntreute und im Juni 2010 vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Zeuge falsche Tatsachen bekundete.

LG musste nach Zurückverweisung neue Gesamtstrafe bilden

Das LG Koblenz hatte Deubel bereits 2014 wegen der genannten und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf seine Revision hatte der Dritte Strafsenat das Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die nunmehr erneut abgeurteilten Taten und die für sie verhängten Einzelstrafen waren von der Aufhebung allerdings nicht umfasst; sie standen somit rechtskräftig fest. Das LG hatte insoweit lediglich eine neue Gesamtstrafe zu bilden.

Nun verhängte Gesamtfreiheitsstrafe nicht zu beanstanden

Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils durch den BGH hat jedoch keinen Rechtsfehler ergeben. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe sei nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe ist das Verfahren noch beim LG Koblenz anhängig.

BGH, Beschluss vom 18.08.2020 - 3 StR 245/20

Redaktion beck-aktuell, 23. September 2020.