Zusätzliche Baukosten und Umsatzerlöse vorgetäuscht
Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer täuschte der Angeklagte im Zusammenhang mit Kreditanträgen für Schiffsneubauten im Zeitraum von August 2006 bis November 2010 gegenüber Banken zusätzliche Baukosten in Millionenhöhe vor. Hierdurch wollte er einen größeren Fremdfinanzierungsanteil der Banken an den tatsächlichen Schiffsbaukosten erreichen. Weiterhin unterzeichnete er den Konzernjahresabschluss der Beluga Shipping GmbH für das Geschäftsjahr 2009 und den Jahresabschluss einer Tochtergesellschaft in dem Bewusstsein, dass in den Abschlüssen jeweils circa 35,8 Millionen Euro Umsatzerlöse enthalten waren, denen mit Scheinrechnungen fingierte Leistungen zugrunde lagen. Beide Jahresabschlüsse wurden einem Finanzinvestor neben weiteren Geschäftsunterlagen mit unzutreffenden Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Beluga-Unternehmensgruppe 2010 vor Abschluss eines Rahmenkreditvertrages über 165 Millionen Euro vorgelegt. Zudem verwendete der Angeklagte die im August 2010 von einem stillen Gesellschafter einer Tochtergesellschaft geleistete Einlage in Höhe von fünf Millionen Euro pflichtwidrig.
Revision als unbegründet verworfen
Der Fünfte Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach einer Abänderung des Konkurrenzverhältnisses im Schuldspruch als unbegründet verworfen. Das Urteil des LG Bremen ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.