BGH bestätigt Freiheitsstrafen wegen Immobilienbetrugs

Der Bundesgerichtshof hat im Fall der betrügerischen Übernahme eines Berliner Mietshauses zum Nachteil eines älteren Hamburger Ehepaars die Verurteilungen der vier Angeklagten, darunter ein Rechtsanwalt, durch das Landgericht Berlin bestätigt. Dieses hatte wegen Urkundenfälschung, Betrugs und mittelbarer Falschbeurkundung Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis sechs Jahren und neun Monaten verhängt.

Grundstück mit Hilfe von Strohleuten ohne Wissen der Geschädigten übertragen

Nach den Feststellungen des Landgerichts kamen die Angeklagten – ein Rechtsanwalt, ein Kaufmann und zwei seit den 1980er Jahren in Berlin lebende Brüder aus dem Libanon – überein, ein älteres Hamburger Ehepaar um ein mit einem Mietwohn- und Geschäftshaus bebautes, schuldenfreies Grundstück in Berlin-Friedrichshain im Wert von mindestens sechs Millionen Euro zu betrügen. Die Angeklagten gründeten eine Gesellschaft mit dem Namen des Grundstücks, setzten einen Anteilsübertragungsvertrag auf und ließen ihn notariell beurkunden. Der angeklagte Rechtsanwalt trat dabei als vollmachtloser Vertreter der Eigentümer auf. Zwei Strohleute gaben sich später mit gefälschten Ausweisen gegenüber einem weiteren Notar als angeblich verkaufswillige Eigentümer aus. Mit den falschen, aber notariell beglaubigten Übertragungsurkunden konnten die Angeklagten die Beamten des Grundbuchamts täuschen, die die Umschreibung des Grundbuchs zugunsten der von den Angeklagten kontrollierten Gesellschaft vornahmen.

Feuerversicherung informierte Geschädigte

Die Verwertung der Immobilie durch die Angeklagten scheiterte daran, dass die Feuerversicherung der Geschädigten diese über die Umschreibung informierte und der Ehemann – ein Jurist im Ruhestand – schnell reagierte und einstweilige Verfügungen zum Schutz des Eigentums erwirkte, die nach monatelangem Rechtsstreit durch Endurteil bestätigt wurden. Nach Rechtskraft dieses Zivilurteils wurde das Grundbuch wieder zugunsten des geschädigten Ehepaares berichtigt. Der BGH hat die jeweils auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen nun verworfen. Das Urteil des LG Berlin ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 24.10.2022 - 5 StR 184/22

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2022.