Affendiebstahl aus Leipziger Zoo: Jugendstrafe bestätigt

Affenzirkus mit ernsten Folgen: Wegen einer Reihe von Straftaten, die mit dem Diebstahl des Bartaffenweibchens Ruma aus dem Leipziger Zoo begann, muss ein junger Mann nun für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil.

Ein junger Mann brach mit einem Freund in den Leipziger Zoo ein, um einen Affen zu stehlen. Inspiriert von einem Internetvideo, in dem ein Affe an einem Auto "schraubte", wollten die beiden ihre Freunde beeindrucken, indem sie mit einem "eigenen" Tier an Autos basteln. Im Zoo fingen sie die Affendame Ruma ein und hielten sie mehrere Tage in einer Garage in Chemnitz. Dort machten sie Selfies mit ihrem neuen Cliquenmitglied. Doch dann wurde ihnen die Sache aufgrund der großen medialen Aufmerksamkeit zu heiß: Sie stellten Ruma in einem Karton in einem Leipziger Park ab, wo Passanten das Affenweibchen schließlich entdeckten.

Wenige Tage später brachen die jungen Männer in ein Motorradgeschäft ein, wo sie Motorräder entwendeten. Bei einem Unfall wurden die Kraftfahrzeuge schwer beschädigt. Es folgte ein Überfall auf eine Tankstelle mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole und schließlich ein Einbruch in ein Autohaus, bei dem die Freunde hochmotorisierte Fahrzeuge entwendeten. Als die Polizei eines der Autos sicherstellen wollte, widersetzte sich einer der Männer der Festnahme und verletzte dabei zwei Beamte.

Das LG Chemnitz verurteilte diesen im April 2025 wegen drei Fällen des Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und verhängte eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der BGH hat die Revision als unbegründet verworfen (Beschluss vom 23.09.2025 – 5 StR 456/25). Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig, da die mitangeklagten Freunde kein Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt hatten.

BGH, Beschluss vom 23.09.2025 - 5 StR 456/25

Redaktion beck-aktuell, cil, 1. Oktober 2025.

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