Zu Tode gequält in Kölner WG: Täter müssen lebenslang in Haft

Über Tage wurde eine junge Frau in einer Kölner WG geschlagen, getreten und gefesselt, während man ihr Nahrung und Wasser verweigerte. Drei Beteiligte müssen dafür lebenslang in Haft, eine weitere Person sitzt eine mehrjährige Freiheitsstrafe ab.

Die Strafen im Fall einer in Köln zu Tode gequälten Mitbewohnerin bleiben unverändert, entschied der BGH, der die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der Angeklagten verwarf (Beschluss vom 01.07.2025 - 2 StR 429/24). Die drei Haupttäterinnen und -täter müssen weiterhin lebenslang in Haft, zwei von ihnen zusätzlich in Sicherungsverwahrung. Eine weitere beteiligte Person erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Der 2. Strafsenat sah keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung oder im Ablauf des Verfahrens. Auch die rechtliche Bewertung des Landgerichts, wonach die Handlungen den Tatbestand des Mordes erfüllten, blieb unbeanstandet. Damit hat das höchste deutsche Strafgericht die Entscheidung des LG Köln bestätigt.

Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatten die vier Personen in ihrer gemeinsamen Wohnung über Tage hinweg eine junge Mitbewohnerin massiv misshandelt. Sie schlugen und traten die Frau, nutzten dabei unter anderem eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe, und entzogen ihr Nahrung und Flüssigkeit. Während sich zu Beginn alle vier an den Übergriffen beteiligten, setzten später nur noch die drei wegen Mordes Verurteilten die Taten fort. Die Frau war bei der Befreiung durch die Polizei schwer verletzt und völlig dehydriert. Trotz intensiver medizinischer Versorgung starb sie wenige Wochen später an einem nicht mehr aufzuhaltenden Multiorganversagen.

BGH, Beschluss vom 01.07.2025 - 2 StR 429/24

Redaktion beck-aktuell, cil, 13. August 2025.

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