Verbotene Doppelbesteuerung?
Seit 2005 werden Renten zu einem wachsenden Anteil besteuert. 2005 war es die Hälfte, derzeit sind es 80% und 2040 werden volle 100% erreicht. Entscheidend ist dabei das Renteneintrittsjahr. Zwar werden Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei, doch sehen Kritiker in der Regelung eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Doppelbesteuerung.
Finanzministerium verteidigt gesetzliche Regelung
Der Zeitung zufolge hat sich das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) mit Rückgriff auf ein Sonderrecht in den Revisionsfall vor dem BFH (Az.: X R 33/19) eingeschaltet. Es habe damit volle Akteneinsicht bekommen und am 08.06.2020 in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.
Belastung vor allem kleiner Einkommen kritisiert
"Die Doppelbesteuerung der Renten führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen", sagte der Fraktionsvize der FDP-Bundestagsfraktion Christian Dürr der "Süddeutschen Zeitung". "Olaf Scholz muss jetzt aufwachen und von sich aus klarstellen, wie die Gefahr einer Doppelbesteuerung verhindert werden kann."