BFH will noch 2020 über Ren­ten­be­steue­rung ent­schei­den

Der Bun­des­fi­nanz­hof will noch 2020 über die um­strit­te­ne Ren­ten­be­steue­rung be­fin­den. Wenn der Klä­ger nicht aus­drück­lich unter Ver­weis auf das Steu­er­ge­heim­nis wi­der­spre­che, dürf­te es wegen der Be­deu­tung des Fal­les wohl eine münd­li­che Ver­hand­lung geben, sagte der BFH-Spre­cher Vol­ker Pfirr­mann der "Süd­deut­schen Zei­tung" (Aus­ga­be vom 10.07.2020).

Ver­bo­te­ne Dop­pel­be­steue­rung?

Seit 2005 wer­den Ren­ten zu einem wach­sen­den An­teil be­steu­ert. 2005 war es die Hälf­te, der­zeit sind es 80% und 2040 wer­den volle 100% er­reicht. Ent­schei­dend ist dabei das Ren­ten­ein­tritts­jahr. Zwar wer­den Auf­wen­dun­gen für die Al­ters­vor­sor­ge zu­neh­mend steu­er­frei, doch sehen Kri­ti­ker in der Re­ge­lung eine vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­bo­te­ne Dop­pel­be­steue­rung.

Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ver­tei­digt ge­setz­li­che Re­ge­lung

Der Zei­tung zu­fol­ge hat sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um unter Olaf Scholz (SPD) mit Rück­griff auf ein Son­der­recht in den Re­vi­si­ons­fall vor dem BFH (Az.: X R 33/19) ein­ge­schal­tet. Es habe damit volle Ak­ten­ein­sicht be­kom­men und am 08.06.2020 in einer 20-sei­ti­gen Stel­lung­nah­me die ge­setz­li­che Re­ge­lung ver­tei­digt.

Be­las­tung vor allem klei­ner Ein­kom­men kri­ti­siert

"Die Dop­pel­be­steue­rung der Ren­ten führt zu einer un­ver­hält­nis­mä­ßi­gen Be­las­tung klei­ner und mitt­le­rer Ein­kom­men", sagte der Frak­ti­ons­vi­ze der FDP-Bun­des­tags­frak­ti­on Chris­ti­an Dürr der "Süd­deut­schen Zei­tung". "Olaf Scholz muss jetzt auf­wa­chen und von sich aus klar­stel­len, wie die Ge­fahr einer Dop­pel­be­steue­rung ver­hin­dert wer­den kann."

Redaktion beck-aktuell, 13. Juli 2020 (dpa).

Mehr zum Thema