BFH-Vizepräsidentin Schuster im Ruhestand

Die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Silvia Schuster ist am 30.06.2018 in den Ruhestand getreten.

Zunächst beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen tätig

Ihre berufliche Laufbahn begann Schuster 1978 im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Nach einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Referentin in der Bayerischen Staatskanzlei war sie von 1985 bis März 1989 Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Starnberg und München I. Im Anschluss hieran war sie über zehn Jahre Referatsleiterin in der Steuerabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.

Schuster seit 2000 beim BFH

Bei ihrer Berufung an den Bundesfinanzhof im September 2000 wurde Schuster dem X. Senat zugewiesen, der vor allem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, für Sonderausgaben und für die Rentenbesteuerung zuständig ist. Am 24.08.2011 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin ernannt und wechselte in den VII. Senat. Sie kehrte zwei Jahre später in den X. Senat zurück, den sie bis zuletzt als Vorsitzende leitete.

Grundlegende und richtungsweisende Entscheidungen mitgeprägt

Bei ihrer langjährigen richterlichen Tätigkeit hat Silvia Schuster laut BFH in ihren Fachsenaten wie auch im Großen Senat, dem sie seit August 2011 ununterbrochen angehörte, grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Im steuerrechtlichen Fachschrifttum ist sie durch zahlreiche Veröffentlichungen hervorgetreten.

Zuletzt auch Vizepräsidentin des BFH

Die Richterin hat im Gericht zahlreiche Zusatzaufgaben wahrgenommen. So war sie über jeweils mehrere Jahre als Präsidialrichterin, als Richterin für Angelegenheiten der Dokumentation und Information und als Mitglied im Präsidialrat des Gerichts tätig. Die "außerordentliche persönliche Wertschätzung“, die Silvia Schuster innerhalb des Gerichts genießt, führte nach Angaben des BFH auch dazu, dass sie am 01.04.2016 zur Vizepräsidentin des BFH ernannt wurde.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2018.