Situation eskalierte nach ungewollter Versetzung an andere Senate
Zwangsweise Entlassungen von Beamten sind ohnehin selten, bei Richtern und Bundesrichtern höchst außergewöhnlich. Laut BGH hatte das BFH-Präsidium die Richterin 2016 und 2019 zweimal gegen ihren Willen an andere Senate versetzt. Nach der ersten Versetzung hatte sie unter anderem eine erfolglose Verfassungsbeschwerde eingelegt, nach der zweiten Versetzung meldete sie sich zunächst krank. Später stellte sie laut BGH die Mitarbeit in dem betreffenden Senat komplett ein.
Erhebliche finanzielle Folgen für die ehemalige Richterin
Die Entfernung aus dem Dienst bedeutet für die nunmehr ehemalige Richterin neben dem Verlust ihrer Stelle erhebliche finanzielle Folgen. Denn damit geht nach Angaben des Justizministeriums nicht nur das Gehalt, sondern auch die Altersversorgung verloren. Am Bundesfinanzhof kam der Senat schon in den vergangenen Jahren ohne die Richterin aus, bis zur Neubesetzung werden ihre Aufgaben vertretungsweise übernommen.