BFH-Richterstelle wird nach zwangsweiser Entlassung erst 2024 neu besetzt

Nach der zwangsweisen Entlassung einer Richterin muss der Bundesfinanzhof bis 2024 auf Ersatz warten. Die nunmehr vakante Stelle beim BFH soll erst im Rahmen der nächsten Bundesrichterwahl neu besetzt werden. Diese wird voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2024 stattfinden, wie das Bundesjustizministerium in Berlin auf Anfrage mitteilte. Der Bundesgerichtshof hatte die Entfernung der Richterin aus dem Dienst in der Vorwoche publik gemacht.

Situation eskalierte nach ungewollter Versetzung an andere Senate

Zwangsweise Entlassungen von Beamten sind ohnehin selten, bei Richtern und Bundesrichtern höchst außergewöhnlich. Laut BGH hatte das BFH-Präsidium die Richterin 2016 und 2019 zweimal gegen ihren Willen an andere Senate versetzt. Nach der ersten Versetzung hatte sie unter anderem eine erfolglose Verfassungsbeschwerde eingelegt, nach der zweiten Versetzung meldete sie sich zunächst krank. Später stellte sie laut BGH die Mitarbeit in dem betreffenden Senat komplett ein.

Erhebliche finanzielle Folgen für die ehemalige Richterin

Die Entfernung aus dem Dienst bedeutet für die nunmehr ehemalige Richterin neben dem Verlust ihrer Stelle erhebliche finanzielle Folgen. Denn damit geht nach Angaben des Justizministeriums nicht nur das Gehalt, sondern auch die Altersversorgung verloren. Am Bundesfinanzhof kam der Senat schon in den vergangenen Jahren ohne die Richterin aus, bis zur Neubesetzung werden ihre Aufgaben vertretungsweise übernommen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2023 (dpa).

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